Mainz, 27.07.2026
Kleine Anfrage des Abgeordneten Ferdinand L. Weber (AfD)
Betreff: Sperrungen von Bahnstrecken
Die Bahn-Tochter „DB InfraGO“ plant aktuell 41 Generalsanierungen. Eine hiervon soll im Jahr 2029
die etwa 130 Kilometer lange Strecke zwischen Ludwigshafen und Forbach (Moselle) sein, die
hierfür fünfeinhalb Monate lang komplett gesperrt werden soll.
Obwohl sich die Planung noch in einer sehr frühen Phase befinde, stehe bereits fest, dass die
Arbeiten „im Hinblick auf Bauabläufe und Baustellenlogistik außerordentlich komplex“ seien. So
sollen etwa Weichen, Oberleitungen, Schwellen, Stellwerke und Bahnhöfe erneuert werden.
Insgesamt ist von etwa 400 Einzelmaßnahmen im Gesamtprojekt die Rede.
Die geplante Sperrung von Ende Juni bis Anfang Dezember 2029 ist nach Ansicht von pälzischen
Kommunalpolitikern viel zu lang und für die Pendler eine Katastrophe. Zudem drohe der Westpfalz
insgesamt das Szenario, monatelang abgehängt zu sein. Mit verschiedenen Resolutionen fordern
sie deshalb, auf eine Komplettsperrung zu verzichten.
Da im Zuge der Vorbereitung der Generalsanierung schon ein Jahr zuvor drei kleinere Sperrungen
rund um Neustadt geplant sind, fürchten die Veranstalter der dortigen „Landesgartenschau
2028“ (die von Mitte April bis Mitte Oktober stattfindet) große Auswirkungen auf diese.
Der für die Region zuständige „Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-Pfalz
Süd“ (ZÖPNV RLP Süd) hatte zuletzt einstimmig eine Resolution gegen die monatelange Sperrung
der Pfälzer Ost-West-Hauptstrecke beschlossen und zudem gefordert, eine Sperrung während der
Landesgartenschau zu vermeiden. In diesem Zweckverband hat das Land Rheinland-Pfalz einen
Stimmanteil von 40 Prozent und trägt diese Position laut Innenministerium mit.
Der Zweckverband, der den Nah- und Regionalverkehr in der Region plant und bezahlt, spricht von
einer „Monstersperrung“. Er wirft der DB InfraGO zudem „Vertrauensbruch“ vor und will gegen die
Komplettsperrungen Widerspruch einlegen.
Da die Strecke zwischen Ludwigshafen und Homburg schon in den vergangenen Jahren immer
wieder gesperrt worden sei, bestehe auch die Sorge, dass die Bahnfahrer auf Dauer wegblieben.
Der Zweckverband habe der Deutschen Bahn weiterhin Alternativen zur Komplettsperrung
vorgeschlagen und will erreichen, dass der Zugverkehr mit einem Grundangebot aufrecht erhalten
wird. So solle tagsüber ein Gleis pro Richtung befahrbar sein und für den Nahverkehr ein
stündliches Angebot mit allen Halten in jede Richtung bestehen. Weitere Vorschläge gebe es
zudem für den Fern- und Güterverkehr sowie für Regionalexpresse.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Welchen konkreten „Vertrauensbruch“ hat die DB InfraGO aus Sicht des ZÖPNV RLP Süd
nach Kenntnis der Landesregierung begangen?
2. Welche Antwort(en) gab es seitens der Bahn (bzw. der DB InfraGO) auf die bisherigen
Resolutionen?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die beiden „kleineren Sperrungen“ rund
um Neustadt aus der Zeit der dortigen Landesgartenschau (nach vorne oder hinten) weg zu
verlegen?
4. Welche konkreten Alternativen zur Komplettsperrung hat der ZÖPNV RLP Süd der
Deutschen Bahn jeweils für den Fern- und Güterverkehr sowie für Regionalexpresse
vorgeschlagen?
5. Welche rechtlichen Möglichkeiten (neben dem genannten „Widerspruch“) haben der
ZÖPNV RLP Süd bzw. das Land, um gegen die „Monstersperrung“ vorzugehen?
6. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche konkreten Maßnahmen die
DB InfraGO (oder ein anderer Maßnahmenträger) bei den wiederholten Sperrungen der
Strecke zwischen Ludwigshafen und Homburg in den letzten Jahren durchgeführt hat?
7. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob es jenseits dieser
„Monstersperrung“ weitere Absichten der DB InfraGO gibt, in den nächsten Jahren
Bahnstrecken in Rheinland-Pfalz über einen Zeitraum von einem oder mehreren Monaten
zu sperren?
Ferdinand L. Weber
