Mainz, 28.07.2026
Kleine Anfrage des Abgeordneten Ferdinand L. Weber (AfD)
Betreff: Bußgeldeinnahmen 2025
Laut verschiedenen Presseberichten hat das Land Rheinland-Pfalz nach Angaben des
Innenministeriums im vergangenen Jahr rund 120 Millionen € an Bußgeldeinnahmen erzielt.
Zusätzliche 12,6 Millionen Euro hätten alleine die 5 größten Städte Mainz, Ludwigshafen,
Kaiserslautern, Trier und Koblenz mit der Überwachung des fließenden Verkehrs eingenommen.
Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes in Speyer habe im vergangenen Jahr fast 2,6 Millionen
Verfahren bearbeitet. Bei den meisten dieser Verfahren (92%) handele es sich um
Geschwindigkeitsverstöße. Weitere Fälle beträfen Abstands- oder Handyverstöße am Steuer, denen
das Innenministerium nun mit speziellen Kameras (Monocams auf Straßenbrücken) beikommen
will.
Die Bußgeldstelle sehe sich allerdings Vorwürfen ausgesetzt, es mit dem Datenschutz nicht so
genau zu nehmen. Sie habe etwa neben aktuellen auch alte Halteradressen abgefragt. Der
Landesbeauftragte für den Datenschutz habe zudem kritisiert, dass die Bußgeldstelle Blitzerfotos
aus alten Akten zur Identifizierung von Autofahrern in neuen Verfahren herangezogen hätte.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie war die Entwicklung der Bußgeldeinnahmen in Rheinland-Pfalz in den letzten 5 Jahren?
2. Gibt es im Landeshaushalt eine oder mehrere Haushaltsstellen, in welchen Ansätze für
„geplante“ Bußgeldeinnahmen zu finden sind?
3. Wenn ja, wie hoch waren diese Ansätze jeweils in den letzten 5 Jahren?
4. Werden die Bußgeldeinnahmen im Haushalt „allgemein verplant“ oder zweckgebunden
verausgabt (etwa für die Verkehrsinfrastruktur)?
5. Welche Planungen gibt es hinsichtlich des Einsatzes von Monocams auf Straßenbrücken
(bezüglich deren Anzahl, Kosten und Standorten)?
6. Welche Kosten (Personal, technische Ausstattung, Porto usw.) verursachte die Bearbeitung
der rund 2,6 Millionen Verfahren bei der Zentralen Bußgeldstelle im letzten Jahr?
7. Wurden die Datenschutzverstöße bei der Zentralen Bußgeldstelle mittlerweile in Gänze
abgestellt?
Ferdinand L. Weber
